WIRTSCHAFTSSPIEGEL Thüringen – Ausgabe 2/2022

Thüringen 38 Foto: kovop58 - stock.adobe.com Anfang März haben sich die EU-Staaten darauf geeinigt, Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine schnell und unbürokratisch aufzunehmen. Dafür wurde die Massenzustrom-Richtlinie aktiviert, mit der ukrainische Staatsbürger unter anderem Aufenthaltstitel beantragen können. In der Theorie könnten Arbeitgeber ukrainische Geflüchtete dadurch eigentlich sofort beschäftigen. Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthaltG) gewährt einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz. Die Aufenthaltsgenehmigung gilt zunächst für bis zu zwei Jahre. Dennoch sind in der Praxis einige Dinge zu beachten. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt. Geflüchtete aus der Ukraine einstellen: Was muss ich wissen? WIRTSCHAFTSSPIEGEL-Ratgeber Als Geflüchtete oder Geflüchteter aus der Ukraine ist der Schutzstatus durch eine EU-Richtlinie geregelt. Diese bewirkt, dass kein Asylantrag gestellt werden muss. Geflüchtete erhalten außerdem eine Aufenthaltserlaubnis, die es ermöglicht in Deutschland zu arbeiten, eine Ausbildung zu machen oder zu studieren. Reicht der Aufenthaltstitel, damit Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland arbeiten können? Praktika stellen den wichtigsten Einstiegsweg für Geflüchtete in den Arbeitsmarkt dar. Arbeitgebern bieten Praktika eine gute Möglichkeit, künftige Fachkräfte zu identifizieren und für eine Ausbildung oder eine Beschäftigung zu gewinnen. Im Arbeitsalltag können vorhandene Kenntnisse und Begabungen erkannt werden. Für viele Praktikumsarten, wie zum Beispiel Einstiegsqualifizierung, existieren öffentliche Fördermaßnahmen, zum Beispiel durch die Arbeitsagentur. Welche Möglichkeiten gibt es, Geflüchtete in Praktika zu erproben? Wenn die Sprachkenntnisse ausreichen und sich Betrieb und Bewerber*in einig sind, ja. Durch eine Beschäftigung von Flüchtlingen gewinnen Unternehmen neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und steigern die kulturelle Vielfalt im Betrieb. Viele Geflüchtete bringen Berufserfahrung aus ihrem Herkunftsland mit. Zudem gibt es viele Möglichkeiten, Geflüchtete im Unternehmen zu qualifizieren und dabei staatliche Unterstützungsangebote zu nutzen. Kann die neue Arbeitskraft dann zeitnah anfangen? Viele Geflüchtete besuchen die sogenannten Integrationskurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Maßgeblicher Teil dieser BAMFKurse ist neben dem Orientierungskurs, welcher die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die deutsche Lebenssituation informiert, der intensive Sprachkurs. Dieser umfasst in der Regel 600 Unterrichtseinheiten und schließt mit der Prüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer“ ab. Im Sprachkurs sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter anderem darauf vorbereitet werden, sich auf eine Arbeitsstelle zu bewerben und die deutsche Arbeitskultur zu verstehen. Das BAMF informiert auf seiner Homepage ausführlich über die Integrationskurse. Muss ich Integrations- oder Sprachkurse anbieten beziehungsweise finanzieren?

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